Einladung zur Mitgliederversammlung 2026
Liebe Mitglieder,
der Vorstand des Behindertensportvereins Tauberbischofsheim lädt Sie herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung findet am Montag, den 20. April 2026 um 18:30 im Sportheim des TSV Dittwar, „Muckbachstüble“, Kreuzweg 18, 97941 Tauberbischofsheim statt.
Tagesordung:
- Begrüßung durch den Vorstand
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstands & Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderungen (Einzelheiten siehe unten!)
- Wünsche / Anträge
- Verschiedenes
Hinweis:
Wünsche und Anträge können bis spätestens 13. April 2026 bei den Vorsitzenden Armin Schaupp oder Ansgar Ehresmann eingereicht werden.
Geplante Satzungsänderungen im Einzelnen:
Redaktionelle Satzungsänderungen:
Blau = Streichungen // ROT = Änderungen bzw Einfügungen
- 2 Zweck und Aufgabe des Vereins
- Der BSV TBB bekennt sich zum Amateurgedanken. Er ist parteipolitisch,konfessionell und rassisch neutral. Aufgaben sind die Pflege, Förderung und Verbreitung der Leibesübungen für Behinderte Personen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen unter ärztliche Überwachung im Sinne des Behindertensportverbandes.
- 3 Mitgliedschaft
Dem Behindertensportverein können Personen beitreten, die eine anerkannte Behinderung von mindestens einem Grad der Behinderung von 30 nachweisen können.
- Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei dem Vorstand zu beantragen. Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Antragsteller nach Eingang der Beitrittserklärung beim 1. Vorsitzenden keine ablehnende Mitteilung erhalten hat. Bei den aktiven Mitgliedern sollte muss eine sportärztliche Untersuchung vorliegen, welche in regelmäßigen Abständenim Zeitraum von sechs Monaten zu wiederholen ist.
- 5 Organe:
Die Organe des Behindertensportvereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand und
c) die erweiterte Vorstandschaft
- 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des BSV TBB Sie wird vom Vorstand alle zwei Jahre einmal im Jahr einberufen. Die Einladung hierzu erfolgt mindestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung in der Tagespresse und Digital soweit möglich
- 8 Der Vorstand besteht aus:
- Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind. Ohne Mitgliederbeschluss darf der Vorstand jährliche freie Rücklagen in der gesetzlich möglichen Höhe bilden.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!
Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand des Behindertensportvereins Tauberbischofsheim e.V.
Adresse: Zur Wanne 6, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon: 09341/1445
E-Mail: info [at] bsv-tbb.de
Website: www.bsv-tnn.de